Heilpraktiker
Heilpraktiker besitzen in Deutschland nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“, die der Heilpraktiker führen muss, ist nicht Ausdruck einer Qualifikation für bestimmte Heilverfahren. Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie häufig Methoden der Naturheilkunde oder andere Lehren der Alternativmedizin an. Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht (Therapiefreiheit).
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