Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht - begründet in der
industriellen Revolution - werden die Beziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen
und ArbeitgeberInnen geregelt. Zielsetzung ist, den unterschiedlichen
Interessen gerecht zu werden und schließlich auch einen gesellschaftlichen
Beitrag zu leisten. Das Arbeitsrecht soll dazu beitragen, Existenzen (mit
einem möglichst hohen Lebensstandard) zu sichern, gute Arbeitsbedingungen zu
schaffen und - auf der UnternehmerInnenseite - Investitionen zu ermöglichen
und Mitbewerberdruck standhalten zu können. Das Arbeitsrecht beinhaltet
zahlreiche Schutzvorschriften für beide Parteien, u. a. Regelungen zum
Mutterschutz, zur Kündigung, Abmahnung, Teilzahlung, Abfindung sowie zum
Urlaub und Arbeitszeugnis.
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